Zielgruppen

Jugendliche, für die eine Lehre nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung) in Frage kommt, d.h. bei:

  • sonderpädagogischem Förderbedarf während bzw. am Ende der Pflichtschulzeit
  • negativem oder keinem Pflichtschulabschluss
  • Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • persönlichen Vermittlungshindernissen

Ziele

  • Unterstützung (AMS, Träger) bei Feststellung der Zielgruppe (insbesondere „Ziffer 4“)
  • Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung
  • Unterstützung bei Übergängen (Abbruch, Änderung der Ausbildungsform) und/oder bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt

Kontakt

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Obere Donaustraße 21/3/1. OG
1020 Wien
01-271 44 57 46
https://www.jaw.at
Mag.a Andrea Koch
(Projektleitung)
andrea.koch@jaw.at

Beschreibung und Inhalte

Das Ziel der Beratungs- und Betreuungseinrichtung zur Berufsausbildungsassistenz (BBE BAS) ist die Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben und somit Unterstützung während der Teilnahme an einer vom AMS geförderten Berufsausbildung laut BAG § 8b:

  • Verlängerte Lehre (ÜBV 1) mit einer Lehrzeitverlängerung um 1 Jahr (in Ausnahmefällen um 2 Jahre) oder
  • Teilqualifikation (TQU 2) mit einer Dauer von 2 Jahren, bei der die Ausbildungsinhalte individuell festgelegt werden, im Bedarfsfall auch die Dauer der Ausbildung (von 1 bis 3 Jahre)

Die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz:

  • Begleitung, Unterstützung und Coaching von teilnehmenden Personen während gesamtem Ausbildungsverlaufes beim Ausbildungsträger (Fokus: Empowerment der Jugendlichen)
  • Regelmäßige Kommunikation mit allen an der Ausbildung Beteiligten: gemeinsame Reflektion des Ausbildungsverlaufs und Abklärung des Unterstützungsbedarfs mit Berufsschule, Obsorgeberechtigten, Sozialpädagogik und Ausbilderinnen bzw. Ausbilder, etc.
  • Organisation von Unterstützungsangeboten
  • Übergangsmanagement nach Abschluss der Ausbildung oder im Falle eines Abbruchs
  • Feststellung der Zielgruppe für überbetriebliche Ausbildung (im Rahmen des Berufs-Checks, an der U25 des AMS und bei den Ausbildungsträgern)

Eintritt

  • Maßnahmenstart bei verlängerter Lehre meist Mitte November und April; bei Teilqualifizierung ist laufender Einstieg möglich
  • Die Zuweisung erfolgt über das AMS Jugendliche.
  • überregional zuständig in ganz Wien

Teilnahmedauer

Betreuung über die gesamte Lehr- bzw. Ausbildungszeit; individuelles Stundenausmaß nach Bedarf

Finanzielle Ansprüche

Lehrlingsentschädigung in Form der AMS-Ausbildungsbeihilfe

Kapazitäten

gemäß Planung AMS

Barrierefreiheit

Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung ist rollstuhltauglich (ist nicht gleichzusetzen mit barrierefrei).
Die Ausbildungen werden jedoch an unterschiedlichen Standorten durchgeführt, daher ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorab zu erfragen.

Träger

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Fördergebersystem

Arbeitsmarktservice Wien

TAS/NR.

314613

Stand

April 2024

Übergeordnetes Angebot

Berufsausbildungsassistenz – Allgemein

Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b Berufsausbildungsgesetz (BAG), d.h. in einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.

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Berufsausbildungsassistenz T.I.W. (SMS)

Die Berufsausbildungsassistenz des Vereins T.I.W. berät und begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung).