Zielgruppen

Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit AMS Vormerkung, die trotz intensiver Vermittlungsversuche keine geeignete Lehrstelle finden und:

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
  • keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
  • angenommen wird, dass aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Eintritt

4. November 2024, 7. April 2025

  • Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein.
  • Nach Abschluss eines Berufs-Checks und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.

Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.

Kapazitäten

10 Lehrstellen pro Einstiegstermin/Beruf

Ziele

Übertritt in ein betriebliches Lehrverhältnis oder Lehrabschluss

Berufsobergruppen

Maschinen / Fahrzeuge / Metall

Berufe

  • Karosseriebautechnik (November- und Aprileinstieg)
  • Kraftfahrzeugtechnik – Personenkraftwagen (November- und Aprileinstieg)
  • Metallbearbeitung (Novembereinstieg)

Teilnahmedauer

38,5 Wochenstunden inklusive Berufsschulbesuch

Finanzielle Ansprüche

Höhe der Ausbildungsbeihilfe siehe ÜBV 1 allgemeines Infoblatt

Kontakt

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
Brünner Straße 52/F6
1210 Wien

Ansprechperson

Frau Brunnthaler (01-271 44 43-59)

Barrierefreiheit

Da die Ausbildungen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden, ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorher zu erfragen.

Träger

Jugend am Werk (JAW)

Fördergebersystem

AMS, Ko-finanzierung durch den WAFF

Stand

Juni 2024

Übergeordnetes Angebot

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

In der ÜBV (Verlängerte Lehre) wird das gesamte Berufsbild gelehrt, dafür aber mehr Zeit eingeräumt. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Ausbildungsträger statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.